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Swissness - ein starkes Argument

Von Andreas Mathys

«Swissness» zugegeben, für Werbezwecke ein starkes Argument, welches viele auf dem Markt erhältliche Produkte für sich beanspruchen. Doch wie viel Schweiz muss in einem Produkt stecken, damit Schweiz draufstehen darf und was ist der Unterschied zwischen der Verwendung des Schweizerkreuzes und dem Schweizerwappen?

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum kurz IGE ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Fragen zu Patent- und Markenschutz, Herkunftsangaben, Designschutz und Urheberrecht. Auf dessen Webseite finden sich neben einem Swissness-Kalkulator interessante Informationen rund um das Thema Swissness.

Die Bezeichnung «Schweiz» – allein oder zusammen mit anderen Begriffen wie «Made in Switzerland», «Schweizer Rezept» oder «Swiss Quality» verwendet – ist eine Herkunftsangabe. Bildzeichen wie das Schweizerkreuz, das Matterhorn, Wilhelm Tell oder die Helvetia gelten ebenfalls als Schweizer Herkunftsangaben.

Ein Produzent oder Dienstleistungsanbieter benötigt keine Bewilligung für die Verwendung der Herkunftsangabe «Schweiz». Diese kann folglich frei verwendet werden, sofern sie zutreffend ist, d. h. sofern die fraglichen Waren oder Dienstleistungen tatsächlich aus der Schweiz stammen.

Dies garantiert, dass Schweiz drin ist, wo Schweiz draufsteht. Unternehmen, die die Herkunftsangabe «Schweiz» verwenden wollen, müssen deshalb darauf achten, dass ihre Waren und Dienstleistungen den gesetzlich verankerten Kriterien der Schweizer Herkunft entsprechen.

Das Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben regelt die Herkunftsangabe für Waren und Dienstleistungen (MSchG, SR232.11, Artikel 498 bis 48d).

Softwarelösungen von Calitime AG

Die Softwarelösungen von Calitime AG werden seit 30 Jahren zu 100 % in der Schweiz konzipiert, programmiert, vertrieben und unterhalten. Dies hat uns veranlasst, dem Label «swiss made software» beizutreten. Die 60% des geforderten Schweizer Wertanteils der Herstellungskosten übertreffen wir bei weitem. Sämtliche Fabrikationsprozesse wie auch unseren Firmensitz haben wir in der Schweiz und sind im Handelsregister eingetragen. Da wir auch sämtliche Dienstleistungen aus der Schweiz erbringen, werden auch die Vorgaben des Labels «swiss digital services» erfüllt.

Das Label «swiss made software»

Das Label «swiss made software» hat sich der Förderung der Schweizer Software-Branche verschrieben, sowohl im In- als auch im Ausland. Mit ihm verbinden sich Schweizer Werte wie QualitätZuverlässigkeit und Präzision – gerade in der Software-Entwicklung.

Diese Tatsache bestätigt auch die Präsenz zahlreicher internationaler Konzerne: Nicht umsonst betreiben Firmen wie Google und IBM Forschungs- und Entwicklungszentren in der Schweiz.

Auf der Webseite von «swiss made software» finden Sie ein Verzeichnis aller Unternehmen, welche die Voraussetzungen des Labels erfüllen. Mit anderen Worten: Dort finden Sie Partner, die innovativoffen und flexibel sind.

Die Trägerfirmen sind stolze Vertreter von “swiss engineering” und bekennen sich zum Softwarewerkplatz Schweiz.

Das Kreuz mit dem (Schweizer-) Kreuz

Das Schweizerkreuz kann für die Kennzeichnung von Schweizer Waren verwendet werden. Diese müssen jedoch tatsächlich und nachweislich aus der Schweiz stammen. Das Schweizerkreuz darf beispielsweise auf einem Mineralwasser aus einer Schweizer Quelle oder auf in der Schweiz hergestellten Uhren angebracht werden. Der Gebrauch des Schweizerkreuzes auf Waren aus dem Ausland ist hingegen weiterhin rechtswidrig.

Der Gebrauch des Schweizerkreuzes bleibt verboten, wenn er geeignet ist, angebliche Beziehungen zur Eidgenossenschaft vorzutäuschen.

Auf bestimmten Waren und für bestimmte Dienstleistungen (insbesondere aus dem medizinischen Bereich) darf das Schweizerkreuz nicht verwendet werden, wenn es mit dem Zeichen des Roten Kreuzes verwechselt werden könnte.

Und das Schweizerwappen

Das Wappen der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist Ausdruck der staatlichen Macht und Würde und somit ein geschütztes öffentliches Zeichen. Seit Inkrafttreten des revidierten Wappenschutzgesetzes ist sein Gebrauch der Eidgenossenschaft vorbehalten.

Marken für Dienstleistungen, die ein Schweizerwappen oder ein damit verwechselbares Zeichen enthalten und vor dem 18. November 2009 angemeldet oder eingetragen wurden, konnten bis 31.12.2018 ein Weiterbenutzungsrecht beantragen. Voraussetzung dafür war das Vorliegen eines schutzwürdigen Interesses.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link «Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum».

Sie sehen, mit dem Einsatz der Produkte und Dienstleistungen von Calitime AG stärken Sie den Softwarewerkplatz Schweiz. Es freut uns, zusammen mit Ihnen die «Swissness» zu stärken.

Das revidierte schweizer Datenschutzgesetz

Welche Auswirkungen hat das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz auf Ihre Zeiterfassungslösung in der Cloud? Kennen Sie die Risikobereiche und mögliche Best Practice Ansätze? Hier finden Sie eine Liste personenbezogener Daten einer Zeiterfassung als Basis für Ihre Risikoanalyse. Erfahren Sie zudem, welche Punkte in einem Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt werden. Mehr dazu im Beitrag "Zeiterfassung - das revidierte Datenschutzgesetz Schweiz".

TimeRocket in schweizer Rechenzentrum

Seit Januar 2022 hosten wir TimeRocket im Rechenzentrum von Microsoft Azure Switzerland North. Die Details dazu lesen Sie im Beitrag "Data Center - Grüezi Schweiz". Lassen Sie sich Ihre Mitarbeitenden mit demselben Konto von Microsoft 365 in TimeRocket anmelden. Mehr dazu im Beitrag "Im Fokus - Zeiterfassung mit Microsoft 365 Login".

Quellen

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum

Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben

swiss made software