Dürfen Ferien ausbezahlt werden und wann darf man Ferien kürzen? Können die Ferien verjähren? Was gilt bei Krankheit oder bei Schwangerschaft? Wir haben die wichtigsten Informationen zu diesem Thema zusammengefasst.
Das Leben passiert. Für den Leser des Tageshoroskops manchmal erschreckend treffend. Für die Mehrheit unter uns verläuft das Leben vermutlich jedoch nie zu Laborbedingungen, nie strikt einem fixen Schema folgend und ist auch nicht so kalkulier- oder planbar wie es einem zuweilen der eine oder andere Ratgeber glaubhaft machen möchte.
Das Leben passiert, auch im Geschäftsalltag. Arbeitnehmende und Arbeitgebende sind aber beide auch Privatpersonen. Wobei die Grenzen zwischen Privatem und Geschäftlichem gerade bei modernen Arbeitsmethoden im Homeoffice fliessend verlaufen und in Zukunft die Trennung von Privatem und Geschäftlichem noch anspruchsvoller werden wird. Bedürfnisse privater oder geschäftlicher Natur können sich ergänzen oder konkurrenzieren. Die Bereiche beeinflussen sich zwangsläufig. Auch wenn der eine oder andere das vielleicht nicht wahrhaben will.
Das Leben passiert
Der Tag danach. Nach einem gemütlichen Abend mit Freunden, einem ausgiebigen Konzertbesuch oder einer feuchtfröhlichen Geburtstagsfeier bringt so mancher am nächsten Tag keine Höchstleistungen am Arbeitsplatz. Und zwar nicht nur, weil man ein Jahr älter geworden ist. Fehlender Schlaf kann aber auch durch Stress, Druck oder ungelöste Probleme am Arbeitsplatz entstehen. Jeder von uns hat seine eigenen Berührungspunkte bei der Work-Life-Balance. Das Leben ist nur bedingt plan- und steuerbar. Während das Leben passiert, gilt es das Gleichgewicht zu halten.
Der Gesetzgeber schützt
Damit diese Balance einfacher gehalten werden kann, gibt es im Gesetz rechtliche Bestimmungen zu Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten, Pausen, Ferien, etc., die der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht gegenüber des Arbeitnehmers umzusetzen hat.
Diese Bestimmungen verfolgen das gemeinsame Ziel, den Arbeitnehmenden zu schützen. Abgesehen von der Arbeitsqualität und der Moral leiden die Arbeitssicherheit wie auch die Gesundheit der Mitarbeitenden, wenn die Arbeitstage zu lange sind, die Pausen nicht oder zu kurz gemacht und die Ruhezeiten nicht eingehalten werden. Mindestens zwei zusammenhängende Wochen Ferien sieht der Gesetzgeber pro Jahr vor. Ferien dienen der Erholung. Wie sich der Ferienanspruch in der Schweiz berechnet, haben wir in einem separaten Thema beschrieben. Hier gehts zu den Beiträgen:
Das Leben passiert – Krankheit während Ferien
«Passiert» nun das Leben gemäss Bundesamt für Statistik[i], ist ein Arbeitnehmer in der Schweiz im Schnitt jährlich 8 Tage krank. Falls der Erholungszweck der Ferien aufgrund von Krankheit oder Unfall vereitelt wird, besteht Anspruch auf Nachgewährung von Ferientagen. Steht die Nachgewährung aufgrund bereits geplanter Ferien schon im Voraus fest, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Verschiebung dieser Ferien.[ii]
Das Leben passiert - Ferienkürzung bei Krankheit
Eine Ferienkürzung kann in folgenden Fällen in Betracht gezogen werden:
Verhinderung des Arbeitnehmenden: | Kürzung zulässig: | Beispiel: |
Durch eigenes Verschulden | Wenn der Arbeitnehmer jährlich insgesamt um mehr als einen vollen Monat an der Arbeitsleistung verhindert ist. Die Ferien können in diesem Fall für jeden vollen Monat, den er verhindert ist, um einen Zwölftel gekürzt werden (Art. 329b Abs. 1 OR). | um 3/12 kürzen |
Ohne eigenes Verschulden; jedoch aus Gründen, die den Arbeitnehmer speziell betreffen | Bei einer Abwesenheit von zwei vollen Monaten oder mehr (Art. 329b Abs. 2 OR). Für den ersten Monat der Abwesenheit darf keine Kürzung erfolgen. | 3/12 - 1/12 |
Durch Schwangerschaft | Bei einer Abwesenheit von drei vollen Monaten oder mehr (Art. 329b Abs. 3 Bst. a OR). Für die ersten beiden Monate der Abwesenheit darf keine Kürzung erfolgen. | 3/12 - 2/12 |
Im Falle eines Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs | Es darf keine Kürzung erfolgen, wenn eine Arbeitnehmerin einen Mutterschaftsurlaub nach Artikel 329f OR bezogen oder wenn ein Arbeitnehmer einen Vaterschaftsurlaub nach Artikel 329g OR bezogen hat (Art. 329b Abs. 3 Bst. b und c OR). |
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Im Falle eines Urlaubs für die Betreuung | Es darf keine Kürzung erfolgen, wenn die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer Urlaub für die Betreuung nach Artikel 329i OR bezogen hat (Art. 329b Abs. 3 Bst. d OR). |
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Quelle: www.seco.admin.ch
Das Leben passiert - können Ferien verjähren?
Ja, der Ferienanspruch verjährt nach fünf Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt nach Ablauf des Jahres, für welches die Ferien gewährt worden sind. Dabei ist zu beachten, dass die ältesten Ferien immer zuerst bezogen werden.
Das Leben passiert - dürfen Ferien ausbezahlt werden?
Grundsätzlich Nein. Der Erholungszweck der Ferien verlangt, dass diese (in natura) in Form von Freizeit und nicht in Form von Geld bezogen werden. Die detaillierte Regelung entnehmen Sie auch hier dem Link zu SECO. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Abgeltung von nicht bezogenen Ferien eine Geldzahlung in gewissen Fällen möglich. Doch auch während der Kündigungsfrist sollten die Ferien bezogen werden können. Auf eine Auszahlung sollte grundsätzlich verzichtet werden. Der Arbeitnehmer kann deshalb verlangen, dass er sein zum Kündigungszeitpunkt vorhandenes Ferienguthaben während der Kündigungsfrist noch beziehen kann. Der Arbeitgeber darf dies nur verweigern, wenn eine betriebliche Notlage vorliegt.
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Obenstehende Informationen finden Sie in detaillierter Form auf der Webseite des SECO. Dabei verweist das SECO auf folgenden Sachverhalt:
Die Antworten beziehen sich auf Arbeits- Vertragsverhältnisse des Privatrechts. Wir weisen darauf hin, dass in diesem Bereich nur der Zivilrichter befugt ist, im Streitfall eine Entscheidung zu treffen. Den nachfolgenden Antworten kommt deshalb die Bedeutung einer unverbindlichen Stellungnahme zu. Öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse, wie Anstellungen in der Verwaltung oder in staatlichen Unternehmen, unterstehen meist eigenen Regeln, sodass die nachfolgenden Antworten für sie nicht oder nur eingeschränkt gelten. Weitere Informationen finden Sie unter www.seco.admin.ch.
Das Leben passiert – managen Sie Ferien mit TimeRocket
Während das Leben passiert, managen Sie den geschäftlichen Aspekt der Ferien einfach und bequem mit TimeRocket.
- Automatisch jährliche Feriengutschrift
- Automatische Feriengutschriften / -kürzungen bei Ein- und Austritt
- Automatische Anpassung des Ferienguthabens bei einer Pensen-Änderung
- Detaillierte Statistiken zu Abwesenheiten
- Überwachung der gesetzlichen Vorgabe «Mindestens zwei Wochen Ferien am Stück». Erfahren Sie alles zu Informationsmöglichkeiten von TimeRocket im Beitrag "Kennzahlen zur Zeitarfassung - Zur richtigen Zeit am richtigen Ort".
- Ferien mittels Workflow-System bewilligen lassen
- TimeRocket I-Calendar für Office 365 zeigt die Ferien auch im Outlook an
Das Leben passiert - Erleichtern Sie Ihren Arbeitsalltag mit TimeRocket. Gewinnen Sie mehr Zeit – Zeit, die Sie für anderes einsetzen können, sei es auch nur zum Lesen des Tageshoroskops.
Weitere gesetztliche Regelungen
Diverse gesetzliche Regelungen lohnen sich, im Kontext mit einer Zeiterfassung genauer anzuschauen:
Das revidierte Datenschutzesetz der Schweiz
Ab dem 1. September 2023 tritt das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) in Kraft. Was sind schützenswerte und besonders schützenswerte Personendaten? Welche Risikobereiche gilt es bei Cloudlösungen zu analysieren? Welche Personendaten kennt ein Zeiterfassungssystem? Merh dazu im Beitrag "Zeiterfassung - das revidierte Datenschutzgesetz der Schweiz".
Pausen gemäss Arbeitsgesetz
Erfahren Sie, was der Gesetzgeber betreffend Pausen im Arbeitsgesetz definiert, im Beitrag "Pausen gemäss Arbeitsgesetz".
Überstunden
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es zur Arbeitszeit und der Überstunden in der Schweiz und wie unterstützt ein Zeiterfassungssystem bei der Einhaltung dieser Vorgaben? Mehr dazu im Beitrag: "Im Fokus - Überstunden".
Überzeit
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es zur Überzeit in der Schweiz und wie unterstützt ein Zeiterfassungssystem bei der Einhaltung dieser Vorgaben. Mehr dazu im Beitrag "Im Fokus - Überzeit"
Homeoffice
Ermitteln Sie die Anzahl Tage im Homeoffice. Werden Sie der 25%- Regel gemäss EU Verordnung Nr. 883/2004 gerecht. Mehr dazu hier: "Taggen Sie Ihre Arbeitszeit im Homeoffice"
[i] Bundesamt für Statistik: Jährliche Dauer der Absenzen auf Grund von Krankheit/Unfall.
[ii] Staatssekretariat für Wirtschaft SECO: Antworten zum Thema Ferien.