Laptop und Notizbuch auf Tisch

Home Office

Best Practices - Taggen Sie Ihre Arbeitszeit im Homeoffice

Von Andreas Mathys

Arbeitszeiterfassung im Homeoffice: planbar, sichtbar, auswertbar? Welche Bedürfnisse gilt es abzudecken und wie löst man dies mit einem modernen Zeiterfassungssystem? Ich zeige Ihnen, wie wir das mit TimeRocket gelöst haben. Innovativ, so finde ich, aber überzeugen Sie sich selbst.

Der Einsatz von Business-Software ist je nach Branche sehr unterschiedlich. Das Spektrum reicht von A wie Agenda, über Software zur Kommunikation, den Kalender, das ERP bis zu Z wie Zeiterfassung. Die Arbeitszeiterfassung ist ein wichtiges Zahnrad für das Team, besonders bei dezentralen Arbeitsplätzen. 

    Planbar – Homeoffice-Arbeit soll plan- und koordinierbar sein

    Sichtbar – Homeoffice-Arbeit soll in Echtzeit ersichtlich sein

    Auswertbar – Homeoffice-Arbeit soll ausgewertet werden können

 

Nicht jeder Aspekt ist für jede Firma, jedes Team resp. jeden Mitarbeitenden gleich relevant. Betrachten wir die Kategorien etwas genauer, werden die zu Grunde liegenden Business-Cases ersichtlich.

Damit "Office" oder "Homeoffice" planbar werden, benötigen Sie TimeRocket+ mit der Einsatzplanung. Mit TimeRocket+ planen Sie die Tag's (Office oder HomeOffice, diese sind frei konfigurierbar) der Mitarbeitenden in der Einsatzplanung. 

Die Einsatzplanung der Tags bietet folgende Vorteile:

 

 

Diese Planungsansicht teilen Sie den Mitarbeitenden zur Ansicht.

Die geplanten Homeoffice Tage sind im Kalender für die anderen Mitarbeitenden ersichtlich.

TimeRocket Kalender mit Homeoffice Einsätzen

Die aktuell gemeldeten Tag's sind im Team-Widget ersichtlich:

Spätestens seit Albert Einstein ist bekannt: «Eine Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum».  Die Gründe, wieso ich trotz sorgfältig geplantem und «bewilligtem» Homeoffice nun meinen geliebten Kaffee im Büro geniesse, sind vielfältig. Unvorhergesehene, dringende Meetings, vergessene Unterlagen oder ein Internetausfall zu Hause? Mein Team schätzt es jedenfalls ungemein, in Echtzeit über meinen Homeoffice-Status informiert zu sein.

Ab 1. Juli 2023 kann aufgrund einer Rahmen-Vereinbarung einiger Mitgliedstaaten der EU auf Antrag auch bei Homeoffice von Grenzgänger von bis zu unter 50% das Recht des Mitgliedstaats, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat, für anwendbar erklärt werden.[4] 

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